02/2020
metropolis
Dr. Krause-Allenstein veröffentlicht in metropolis in der Ausgabe 02/2020 den Beitrag mit dem Titel "In Hamburg sagt man Tschüss". Lesen Sie mehr hier.
31.08.2016
Immobilien & Baurecht
Dr. Florian Krause-Allenstein veröffentlich einen Beitrag in der Fachzeitschrift Immobilien & Baurecht am 31.08.2016 mit dem Titel „Vergleich über Werklohnforderung: Keine Aufrechnung wegen Mängeln möglich!“
Schließen Auftraggeber und Auftragnehmer einen Vergleich über die noch offene Vergütung des Auftragnehmers aus einem Bauvertrag, ist eine nachträgliche Aufrechnung mit einer Gegenforderung wegen Mängeln nur dann zulässig, wenn sich der Auftraggeber das Recht zur Aufrechnung durch Vereinbarung eines Aufrechnungsvorbehalts offengehalten hat.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - 5 U 31/13 = IBR 2016, 563
20.01.2016
AssCompact - Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement
Dr. Florian Krause-Allenstein im Interview mit der AssCompact zum Thema „Das Haftungsrisiko für Architekten ist in den letzten Jahren
gestiegen“ am 20. Januar 2016. Lesen Sie mehr hier.
21.09.2015
Immobilienanwälte 2015/2016 empfiehlt erneut Scholtissek : Krause-Allenstein Rechtsanwälte
Auch in der diesjährigen Ausgabe der Fachzeitschrift „Immobilienanwälte" wird die Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein – wie in der Vorauflage – als ausgewiesene Immobilienrechtskanzlei aufgeführt.
"Immobilienanwälte 2015/2016" informiert über juristische Problemfelder im Bereich des Immobilienrechts und präsentiert in seiner umfangreichen Marktübersicht kompetente Anwälte für dieses Rechtsgebiet. Die Sozietät Scholtissek : Krause-Allenstein wurde mit ihrer Expertise auf dem Feld des Bau- und Architektenrechts auch in dieser Ausgabe der Zeitschrift "Immobilienanwälte" wieder in diese namhafte Liste aufgenommen. Das entsprechende E-Paper finden Sie hier
10.01.2015
IBR 2015, Seite 1003
Nicolai Chalupsky veröffentlicht: Besprechung einer Entscheidung des OLG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2014 – 325 OH 3/14 LG Hamburg; OLG Hamburg, Beschluss vom 16.12.2014 – 1 W 102/14.
Der Begriff des rechtlichen Interesses i.S.d. § 485 Abs. 2 ZPO ist weit zu verstehen! Das Erfordernis eines rechtlichen Interesses i.S.d. § 485 Abs. 2 ZPO darf nicht zu einer vorweggenommenen Prüfung der Beweiserheblichkeit oder der Erfolgsaussichten im Hauptprozess führen. Lesen Sie mehr hier.
30.09.2014
IBR 2014, Seite 745:
Nicolai Chalupsky veröffentlicht: Besprechung einer Entscheidung des OLG Schleswig, Urteil vom 11.09.2012 - 3 U 113/09; BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - VII ZR 267/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
Architekt muss bei Abdichtungsplanung jedes Risiko ausschließen!Bei der Planung einer Kellerabdichtung muss sich der Architekt nach dem aufgrund langjähriger Beobachtungen bekannten höchsten Grundwasserstand - zuzüglich eines Sicherheitszuschlags - richten. Lesen Sie mehr hier.
16.10.2013
Immobilienanwälte 2013 empfiehlt Scholtissek : Krause-Allenstein
Auch in der diesjährigen Ausgabe der Fachzeitschrift „Immobilienanwälte" wird die Kanzlei Scholtissek : Krause-Allenstein – wie in der Vorauflage – als ausgewiesene Immobilienrechtskanzlei aufgeführt.
"Immobilienanwälte 2013" informiert über juristische Problemfelder im Bereich des Immobilienrechts und präsentiert in seiner umfangreichen Marktübersicht kompetente Anwälte für dieses Rechtsgebiet. Die Sozietät Scholtissek : Krause-Allenstein wurde mit ihrer Expertise auf dem Feld des Bau- und Architektenrechts auch in dieser Ausgabe der Zeitschrift "Immobilienanwälte" wieder in diese namhafte Liste aufgenommen. Das entsprechende E-Paper finden Sie hier
20.01.2009
Der Architekt und die Neuerungen des Forderungssicherungsgesetzes in: NZBau Heft 2/2009
Das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) bringt auch für die Architekten eine Mehrzahl von beachtenswerten Neuerungen mit sich.
Dies gilt einerseits bezogen auf die eigenen Vertragsregelungen mit dem Auftraggeber, andererseits bezogen auf den Architekten, der als Generalplaner tätig ist, und letztendlich im Zusammenhang mit der Sachwalterstellung des Planers gegenüber seinem Auftraggeber. In seinem Aufsatz in der NZBau Heft 2/2009 stellt Friedrich-Karl Scholtissek Lösungsansätze und Impulse für die Architekten und deren Berater dar.
13.01.2009
Kein Deckungsschutz für Planungskosten! in: IBR 2009
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.11.2008 (AZ. IV ZR 277/05) entschieden, dass es in der Architektenhaftpflichtversicherung für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf ankommt, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist. In seinem Beitrag in der IBR vom 13.01.2009 stellt Dr. Florian Krause-Allenstein dar, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren hat.
19.12.2008
Falscher Rat zur Abnahme: Haftet der Architekt für Finanzierungskosten des Bauherrn?
In seiner Entscheidung vom 11.10.2007 (Az. 9 U 1202/06) hat das OLG Dresden ausgeführt, dass der Schadensersatzanspruch eines Bauherrn wegen entstandener Finanzierungszinsen gegen den Architekten aufgrund eines falschen Ratschlags zur Abnahme und Schlusszahlung voraussetzt, dass der Schaden wegen der Finanzierungszinsen dann nicht entstanden wäre, wenn der Architekt dem Auftraggeber nicht zur Abnahme geraten hätte.
In dem zugrundeliegenden Fall ging es um einen Bauherrn, der Schadensersatz für Finanzierungszinsen und Rechtsverfolgungskosten vom Architekten verlangte, die ihm angeblich dadurch entstanden waren, dass der Architekt die Schlussrechnung des mit den Erschließungsmaßnahmen beauftragten Unternehmers ausgezahlt habe, obwohl bei Abnahme bestehende Mängel an den Erschließungsstraßen bereits erkennbar gewesen seien.
Aufgrund dieser Mängel hätten die Erschließungsnehmer die Erschließungsbeiträge nicht gezahlt, sodass der Auftraggeber Kredite habe aufnehmen müssen, wodurch ihm zusätzliche Finanzierungskosten entstanden seien. Das OLG Dresden wies die Klage des Auftraggebers ab. Es hatte sich nämlich im Rahmen der Beweisaufnahme ergeben, dass die Erschließungsnehmer nicht in erster Linie wegen der Mängel der Erschließungsstraße die Zahlung der Erschließungsbeiträge verweigert hatten, sondern wegen der nicht prüfbaren Abrechnung durch den Erschließungsträger. Es fehlte damit an der Kausalität der Rechnungsprüfung des Architekten im Hinblick auf den eingetretenen Schaden.
Artikel | Zeitschrift | Verlag | Datum |
---|---|---|---|
HOAI 2009 - Neue Vergütungsregelungen für Architekten und Ingenieure | NJW (Heft 42) | C. H. Beck | Okt 09 |
Haftung des Werkunternehmers, Architekten und Sonderfachmanns bei Kondenswasserbildung im Museumsglasdach | Beck-Online-NJOZ 2009 (Heft 13) | C. H. Beck | |
Der Architekt und die Neuerungen des Forderungssicherungsgesetzes | NZBau (Heft 2) | C. H. Beck | Feb 09 |
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 130/07 | NJW | C. H. Beck | Okt 09 |
Die HOAI 2009 - Die wesentlichen Neuerungen | Der Sachverständige (Heft 10) | C. H. Beck | Okt 09 |
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Rezension des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen, 7. Aufl. |
NZBau | C. H. Beck | Mrz 10 |
Neues verbindliches Preisrecht für Architekten und Ingenieure | Hamburger Abendblatt | Hamburger Abendbl. | Anfang Sep. 09 |
Architektenhonorar löst sich von tatsächlichen Baukosten | |||
Die Honorarordnung zwingt an den Verhandlungstisch | Immobilien Zeitung | Immobilien Zeitung | 10.09.2009 |
Das neue Forderungssicherungsgesetz | |||
Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen für Architekten | DBZ 2/10 | Bauverlag BV GmbH | Feb 10 |
Rezension Glatzel/Hofmann/Frikell, Unwirksame Bauvertragsklauseln, | Neue Zeitschrift für Baurecht | C. H. Bech | 03. Okt |
Rechtsprechungs-Schnellübersicht unter Berücksichtigung des | und Vergaberecht | ||
Forderungssicherungsgesetzes, 11. Aufl., VOB-Verlag Ernst Vögel | |||
Zeitliche Grenze für einen Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung | NJW 20/10 | C. H. Beck | |
Die Begrenzung der Sachwalterstellung (und der Haftung) des | NZBau | C. H. Beck | Feb 10 |
Architekten | |||
Architektenhonorarschlussrechnung - Bindungswirkung und | NZBau | C. H. Beck | Jan 09 |
Vertrauensschutz | |||
Das Architektenwerk und seine Teilerfolge | der architekt (3/10) | C. H. Beck | Mrz 10 |
Viel Neues und manches Vergessene | der architekt | C. H. Beck | Jan 09 |
Neue Aufgaben, verbesserter Schutz | der architekt | C. H. Beck | Feb 09 |
Vereinbarungs-Verordnung | der architekt | C. H. Beck | |
Technisch Hui, wirtschaftlich Pfui | der architekt (5/09) | C. H. Beck | Sep. 09 |
Gewollt und doch verkannt - HOAI 2009 | der architekt (6/09) | C. H. Beck | Nov 09 |
Recht unbekannt | der architekt (1/10) | C. H. Beck | Jan 10 |
Gute Planung, gutes Geld, Sicherung von Honorarforderungen | der architekt (2/10) | C. H. Beck | |
Dem Spuk ein Ende | der architekt (3/10) | C. H. Beck | |
Neue HOAI - Ein Jahr danach | der architekt | C. H. Beck | |
Umstrittene Honorarverordnung | FAZ | FAZ | 24.04.2009 |
Bedeutsame Trennlinie zwischen In- und Ausländern | FAZ | FAZ | 02.07.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (I) | |||
Mehr Freiheit in der Stundenhonorarabrechnung von Architektenleistungen | FAZ | FAZ | 09.07.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (II) | |||
Aufwendiges Bauen im Bestand | FAZ | FAZ | 16.07.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (III) | |||
Mehr Freiraum für Vereinbarungen über "besondere Leistungen" | FAZ | FAZ | 23.07.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (IV) | |||
Der abgestimmte Planungsprozess landet im Preisrecht | FAZ | FAZ | 30.07.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (V) | |||
Hilfe für die Baukostensicherheit | FAZ | FAZ | 06.08.2010 |
Die neue HOAI (VI) | |||
Honorare für Beratungsleistungen | FAZ | FAZ | 13.08.2010 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (VII) | |||
Gute Idee - problematische Umsetzung | FAZ | FAZ | 20.08.2010 |
Für mehr Rechtssicherheit am Bau | FAZ | FAZ | 24.03.2017 |
Die Haftung der Architekten wird verschärft | FAZ | FAZ | 07.04.2017 |
Die Akquise des Architekten | FAZ | FAZ | 21.04.2017 |
Ein gutgemeintes, aber konfliktträchtiges Bauherrenrecht | FAZ | FAZ | 26.05.2017 |
Die entscheidende Rolle der Bauabnahme | FAZ | FAZ | 16.06.2017 |
Eine neue Zauberformel am Bau | FAZ | FAZ | 30.06.2017 |
Die Gesamtschuld am Bau bekommt Risse | FAZ | FAZ | 04.08.2017 |
Die Konsequenzen der neuen HOAI (VIII) | |||
Die unterschiedlichen Kommunikationen im Rechtsverkehr - Was gilt? | WIA | IWW | Feb 10 |
Rüge der mangelnden Prüffähigkeit der Honorarrechnung - zumeist vorschnell | WIA | IWW | Aug 10 |
Aktuelle BGH-Entscheidung; BGH: Das Kopplungsverbot für Architekten | WIA | IWW | noch nicht |
ist verfassungsgemäß | erschienen | ||
Auftragnehmerkündigung nach unzulässiger Teilkündigung des Auftraggebers | NJW (51/2009) | C. H. Beck | Nov 09 |
HOAI 2009, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Komm. | C. H. Beck | Sep 09 |
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schiedsrichter und Schlichter nach SOBau